Im Trauerfall
stehen wir an Ihrer Seite
stehen wir an Ihrer Seite
Der Tod eines nahestehenden Menschen bedeutet eine Verlusterfahrung und ist mit tiefer Trauer verbunden.
Gerade in der heutigen Zeit wird der Gedanke an den Tod oft verdrängt. Umso wichtiger ist es, dass
Sie mit Ihrer Trauer nicht alleine bleiben.
Wir stehen Ihnen im Fall der Fälle mit Erfahrung und Sachkenntnis zur Seite, erledigen sämtliche
Formalitäten, organisieren die Überführung und regeln alle Fragen rund um die Bestattung. Jeden Verstorbenen
in Würde zu verabschieden, liegt uns ebenso am Herzen wie die Unterstützung der Hinterbliebenen.
Die Wünsche der Verstorbenen und ihrer Angehörigen betreuen wir so individuell wie möglich. Dazu
beraten wir Sie, spenden Trost und schaffen Freiraum für die Trauerarbeit. In unserer Rolle als Trauerbegleiter
führen wir gerne ein persönliches Gespräch in unseren Räumen oder besuchen Sie zu Hause.
Wann immer Sie uns brauchen, wir stehen Ihnen jederzeit persönlich mit unserem Fachwissen, unserer
Erfahrung und unserem Mitgefühl zur Seite.
jede Trauer ist einzigartig
Um Ihnen bei ihrem schwersten Weg zur Seite zu stehen, möchten wir gemeinsam mit Ihnen über die vielfältigen
Möglichkeiten einer Bestattung sprechen. Gerne vereinbaren wir dazu einen Termin in unseren Räumlichkeiten,
oder besuchen Sie zu Hause.
Wir sind Trauernden und Ratsuchenden ein kompetenter Ratgeber und haben dabei nie verlernt, jeden
einzelnen Todesfall auch als einzigartig zu begreifen. Deshalb unterstützen wir Sie gern dabei, Ihre
Wünsche und auch die Wünsche des Verstorbenen in einen stimmungsvollen, würdigen und einzigartigen
Abschied zu übersetzen.
So einzigartig wie der Mensch es war, so verschieden sind die Vorstellungen zum letzten Geleit und
der Bestattung. Gemeinsam mit den Familien erarbeiten wir einen Weg, den Abschied unverwechselbar
zu machen, und einen angemessenen und feierlichen Abschied nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Dabei können Sie stets auf unser Einfühlungsvermögen und jahrelange Erfahrung vertrauen.
Was ist zu tun?
Bei einem Sterbefall im eigenen Haus sollte möglichst bald der Hausarzt oder Notdienst benachrichtigt
werden, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es ist sinnvoll uns zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen,so
dass wir Ihnen behilflich sein können. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort
überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit Angehörige von ihm
Abschied nehmen können. Gerne klären wir Sie darüber auf, was dabei zu beachten ist.
Wir erledigen alle erforderlichen Formalitäten und Behördengänge für Sie und helfen Ihnen bei
der Besorgung fehlender Dokumente und Urkunden. Folgende Papiere werden benötigt:
Der Wunsch nach einer Bestattungsart muss in Form einer letztwilligen Verfügung dokumentiert sein.
Hinterlässt der Verstorbene eine solche Willenserklärung, so sollten die Angehörigen darauf Rücksicht
nehmen. Existiert keine Willenserklärung, so entscheiden die Angehörigen über die Form der Bestattung.
Jede Bestattung ist individuell in Umfang und Ausrichtung und setzt eine seriöse und eingehende Beratung
voraus. Sprechen Sie deshalb offen mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen.
Das Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens eines Menschen nach dessen Tod. Nachfolgend möchten
wir Ihnen einen kurzen Überblick über das wichtige Thema Erbschaft vermitteln. Selbstverständlich
können wir aufgrund des erhebliche Umfangs dieses Rechtsgebietes dabei keinen Rechtsanwalt oder
Notar ersetzen.
Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf
seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Wunsch in einer letztwilligen
Verfügung, einem Testament festgehalten wird.
Das Testament muss handschriftlich verfasst und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Gemeinschaftstestamente
eines Ehepaares müssen von einem Ehepartner handschriftlich verfasst und jeweils von beiden mit
vollem Namen unterschrieben werden. Zudem sollten in jedem Testament Ort und Zeitpunkt angeführt
sein.
Ist ein gültiges Testament vorhanden, sollte es umgehend beim Amtsgericht vorgelegt werden. Damit
lassen sich viele der möglichen Differenzen im Vorfeld vorbeugen. Normalerweise erben nur die
im Testament vorgesehenen Personen. Eine Ausnahme bildet die Pflichtteilsberechtigten — selbst
bei anders lautendem Testament steht ihnen ein Anspruch auf einen Pflichtteil zu.
Sollte kein gültiges Testament existieren, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Reihenfolge
stellt sich dabei wie folgt dar:
§ 1924 bis § 1929 BGB:
1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel und Urenkel)
2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen/ Nichten)
3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel/Tanten, Cousin/Cousine)
4. Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Großonkel/Großtanten)
und fernere: entferntere Voreltern des Erblassers und deren Nachkommen.
Grundsätzlich sind Schwiegereltern, Stiefkinder, Stiefeltern, angeheiratete Tanten und Onkel
von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, da der Erblasser mit ihnen keine gemeinsamen Vorfahren
hat. Adoptivkinder hingegen sind ehelichen Kindern gleichgestellt.
ERBSCHAFTSSTEUER
Wie jeder unentgeltliche Eigentums- und Vermögensübergang, unterliegt auch die Erbschaft einer
Steuer. Dabei wird nicht etwa das Erbe als ganzes besteuert, sondern jeder der Erben hat den
ihm zustehenden Bruchteil für sich zu versteuern. Die Steuerschuld entsteht mit dem Tode des
Erblassers und bei Schenkungen unter Lebenden, mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
Die Steuerschuld wird grundsätzlich für den Erben bzw. Vermächtnisnehmer oder Beschenkten fällig.
Bei Schenkungen entsteht zusätzlich eine Steuerschuld auf Seiten der Schenker.
Bis zur Auseinandersetzung für die gesamte Erbschaftssteuer, haftet der Nachlass an allen am
Erbfall beteiligten Personen. Miterben können zu jeden Zeitpunkt eine Auseinandersetzung beantragen.
Danach haftet ein Miterbe mit dem ihm angefallenen Vermögen nicht mehr für die Erbschaftssteuer
seiner Miterben.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Pflicht zur Bereitstellung ausreichender Mittel zur Bezahlung
der Erbschaftssteuer, können Erben, Testamentvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger,
sowie Erbschaftsbesitzer zur Haftung herangezogen werden.
Der Inhalt dieser Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich dazu einen Überblick
zu verschaffen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.
Wir empfehlen Ihnen stets Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar einzuholen.
Nachfolgend fassen wir die Bestattungsvorbereitungen für Sie noch einmal kurz zusammen:
1.1 Todesfall in der Wohnung |
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1.2 Todesfall im Krankenhaus bzw. Pflegeheim |
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2. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf |
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3. Klären Sie die wichtigsten Punkte gemeinsam mit uns |
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4. Friedhofsverwaltung |
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5. Trauerredner / Pfarrer |
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6. Blumenhandlung bzw. Gärtnerei |
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7. Betreuung der Trauergäste |
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8. Nachbereitung der Bestattung |
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Eine Sorge weniger
Der Tod gehört zum Leben. Wir vergessen das gern, weil wir nicht gerne über seine Endgültigkeit und Konsequenzen
nachdenken möchten. Schon im Nachdenken über den Tod verspüren wir ein wenig von der Trauer, der
Angst und dem Schmerz, den er mit sich bringt. Wir bestimmen nicht, wie und wann unser Weg endet,
aber wir können Vorbereitungen treffen. Wer heute schon an morgen denkt, schließt einen Bestattungsvorsorgevertrag
ab.
Haben Sie Mut und nehmen Sie Ihrer Familie eine Sorge ab. Es ist ein gutes Gefühl eine Entscheidung
getroffen zu haben, die man lange hinausgezögert hat. So können wir von unseren Lieben Abschied nehmen,
wie wir es uns wünschen.
Im Rahmen einer Vorsorgeberatung beantworten wir Ihnen gern die Fragen, die Ihnen ganz konkret auf
der Seele liegen, geben Ihnen einen Überblick über Kosten und helfen Ihnen beim Formulieren Ihrer
Wünsche bezüglich der Beerdigung.
Kommen Sie gerne auf uns zu
Ludwig Meyer GmbH
Talstraße 227 (an der B 39)
67434 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 96 298 - 0
Telefax: 06321 96 298 - 20
E-Mail:
info@meyer-ludwig-bestattungen.de