Im Trauerfall

stehen wir an Ihrer Seite

Hilfe bei Tod und Trauer

Der Tod eines nahestehenden Menschen bedeutet eine Verlusterfahrung und ist mit tiefer Trauer verbunden. Gerade in der heutigen Zeit wird der Gedanke an den Tod oft verdrängt. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit Ihrer Trauer nicht alleine bleiben.

Wir stehen Ihnen im Fall der Fälle mit Erfahrung und Sachkenntnis zur Seite, erledigen sämtliche Formalitäten, organisieren die Überführung und regeln alle Fragen rund um die Bestattung. Jeden Verstorbenen in Würde zu verabschieden, liegt uns ebenso am Herzen wie die Unterstützung der Hinterbliebenen.

Die Wünsche der Verstorbenen und ihrer Angehörigen betreuen wir so individuell wie möglich. Dazu beraten wir Sie, spenden Trost und schaffen Freiraum für die Trauerarbeit. In unserer Rolle als Trauerbegleiter führen wir gerne ein persönliches Gespräch in unseren Räumen oder besuchen Sie zu Hause.

Wann immer Sie uns brauchen, wir stehen Ihnen jederzeit persönlich mit unserem Fachwissen, unserer Erfahrung und unserem Mitgefühl zur Seite.

Beratung

jede Trauer ist einzigartig

Beratung

Um Ihnen bei ihrem schwersten Weg zur Seite zu stehen, möchten wir gemeinsam mit Ihnen über die vielfältigen Möglichkeiten einer Bestattung sprechen. Gerne vereinbaren wir dazu einen Termin in unseren Räumlichkeiten, oder besuchen Sie zu Hause.

Wir sind Trauernden und Ratsuchenden ein kompetenter Ratgeber und haben dabei nie verlernt, jeden einzelnen Todesfall auch als einzigartig zu begreifen. Deshalb unterstützen wir Sie gern dabei, Ihre Wünsche und auch die Wünsche des Verstorbenen in einen stimmungsvollen, würdigen und einzigartigen Abschied zu übersetzen.

So einzigartig wie der Mensch es war, so verschieden sind die Vorstellungen zum letzten Geleit und der Bestattung. Gemeinsam mit den Familien erarbeiten wir einen Weg, den Abschied unverwechselbar zu machen, und einen angemessenen und feierlichen Abschied nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Dabei können Sie stets auf unser Einfühlungsvermögen und jahrelange Erfahrung vertrauen.

Was ist zu tun?

Bestattungsvorbereitungen

Was ist zu tun?
Bei einem Sterbefall im eigenen Haus sollte möglichst bald der Hausarzt oder Notdienst benachrichtigt werden, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es ist sinnvoll uns zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen,so dass wir Ihnen behilflich sein können. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit Angehörige von ihm Abschied nehmen können. Gerne klären wir Sie darüber auf, was dabei zu beachten ist.

Wir erledigen alle erforderlichen Formalitäten und Behördengänge für Sie und helfen Ihnen bei der Besorgung fehlender Dokumente und Urkunden. Folgende Papiere werden benötigt:

  • Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (bei Tod im Krankenhaus händigt uns die Einrichtung die Bescheinigung aus.)
  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Die Rentenanpassungsmitteilung und Rentennummer
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Versicherungspolicen
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
  • Grabdokumente

Bestattungspflichtige Personen
Das Bestattungsgesetz sieht in einer festgelegten Rangfolge vor, wer als Angehöriger bestattungspflichtig ist. Diese sind im Folgenden:

  1. Ehegatte oder Lebenspartner
  2. Kinder (volljährig)
  3. die Eltern
  4. Geschwister (volljährig)
  5. Enkelkinder (volljährig)
  6. die Großeltern
  7. sonstige Verwandte bis zum 3. Grad

Bestattungsarten

Formen der Bestattung

Der Wunsch nach einer Bestattungsart muss in Form einer letztwilligen Verfügung dokumentiert sein. Hinterlässt der Verstorbene eine solche Willenserklärung, so sollten die Angehörigen darauf Rücksicht nehmen. Existiert keine Willenserklärung, so entscheiden die Angehörigen über die Form der Bestattung.

Erde, Feuer und Wasser


Erdbestattung
Die Erdbestattung in einem Sarg ist die gebräuchlichste Form der Bestattung. Dabei besteht die Möglichkeit zwischen Wahl- und Reihengrab zu entscheiden. Beim Wahlgrab können Lage und Größe nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Ein Reihengrab bietet diese Möglichkeit nicht.
Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ist zeitlich begrenzt, kann aber verlängert werden.

Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Körper in einem Sarg in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Die Aschereste werden für die spätere Beisetzung in einer Urne verwahrt. Seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung zunehmend verbreitet und ist heute der Erdbestattung gleichgestellt. Jedoch ist für diese Form der Bestattung eine handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen bzw. der Angehörigen nötig.

Seebestattung
Der Verstorbene wird nach der Einäscherung in einer Urne auf offener See beigesetzt. Die Beisetzung der Asche des Verstorbenen erfolgt in einer Spezialurne.
Die Urne wird außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben. Angehörige, die diese Zeremonie auf Wunsch begleiten wollen, erhalten eine Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes. Es gibt mehrere Beisetzungsgebiete in Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik, Pazifik oder im Mittelmeer.

Anonyme Bestattung
Die Beisetzung erfolgt auf einem Gemeinschaftsfeld ohne persönliche Angaben, als Urnen- oder Erdbestattung. Ort und Zeitpunkt werden den Angehörigen nicht mitgeteilt.

Ansprüche und Kosten

Kosten und Leistungsansprüche

Jede Bestattung ist individuell in Umfang und Ausrichtung und setzt eine seriöse und eingehende Beratung voraus. Sprechen Sie deshalb offen mit uns über Ihre Wünsche und Vorstellungen.

KOSTEN


Die Kosten setzen sich grundsätzlich aus drei Positionen zusammen. Nachfolgend versuchen wir diese transparent für Sie darzustellen:


Eigene Leistungen des Bestatters
Wir kümmern uns um die Überführung und Versorgung des Verstorbenen, erledigen sämtliche Formalitäten und beraten Sie hinsichtlich der Gestaltung der Beisetzung.

Gebühren der Friedhofsverwaltung
Dazu zählen:
  • Bestattungsgebühr
  • Einäscherung und Urnenbeisetzung
  • Grabnutzungsgebühren
  • Ggf. Verlängerung des Nutzungsrechtes
  • Benutzung der Friedhofseinrichtung
  • Sonstige Gebühren für Behörden und Kirche


Sonstige Kosten
  • Blumenschmuck und Trauerdrucksachen
  • Redner, Träger und musikalischer Rahmen, etc.
  • Trauerkleidung, Kaffeetafel, etc.


KOSTENERSTATTUNG


Sterbekassen und private Versicherungen
Ansprüche durch Sterbekassen oder private Versicherungen können durch uns geltend gemacht werden. Dazu benötigen wir neben Sterbeurkunde und Versicherungspolice eine Vollmacht.

Berufsgenossenschaften
Steht der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, ist im Zusammenhang mit berufsbedingten Wegen oder Berufskrankheiten eingetreten, so kann die Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber meldet in diesem Fall den Sterbefall selbst bei der Genossenschaft an.

Gewerkschaften
Nach schriftlichem Antrag mit beigefügtem Mitgliedsbuch und Sterbeurkunde, zahlen einige Gewerkschaften Sterbegelder

Beschädigten-Sterbegeld
Bei Tode eines Beschädigten wird ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsbezüge gezahlt, die ihm für den Sterbemonat zustanden. Anspruchsbedingt sind in folgender Reihenfolge:
Ehepartner, Kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Enkel, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bezugsberechtigten mit dem Verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben.

Sterbegeld durch die Krankenkasse
Ein Anspruch auf Sterbegeld seitens der gesetzlichen Krankenkassen wurde 2004 gestrichen.

RENTE


Unmittelbar wird von uns ein Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt. Dazu erhalten Sie eine Bestätigung zur Vorlage bei der städtischen Rentenstelle.
Die Zahlung ist zur Überbrückung bis zur Umrechnung der Rente in eine Witwe/r-Rente bestimmt. Im Anschluss nehmen Sie bitte Kontakt zum zususs nehmen Sie bitte Kontakt zum zuständigen Rentenamt auf, über welches die Rentenumstellung ausschließlich erfolgen kann.

Folgende Unterlagen werden innerhalb von 20 Tagen benötigt:
  • Familienstammbuch und Sterbeurkunde
  • Einen gültigen Personalausweis oder Pass
  • Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragstellers
  • Sämtliche Versicherungsunterlagen der/des Verstorbenen
  • Letzter eigener Rentenanpassungsbescheid des Rentenantragstellers (Versicherungsrente aus der Rentenversicherung, Pensionen aus Beamtenversorgung, Versichertenrente aus der Knappschaft)
  • Bei Berufstätigkeit letzte Gehaltsbescheinigung des Antragstellers (Erwerbsbezüge/ Beamtenbezüge)
  • Flüchtlingsausweise (Verstorbene / Verstorbener und Antragsteller)

Erbschaft

Erbschaft

Das Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens eines Menschen nach dessen Tod. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das wichtige Thema Erbschaft vermitteln. Selbstverständlich können wir aufgrund des erhebliche Umfangs dieses Rechtsgebietes dabei keinen Rechtsanwalt oder Notar ersetzen.

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Wunsch in einer letztwilligen Verfügung, einem Testament festgehalten wird.
Das Testament muss handschriftlich verfasst und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Gemeinschaftstestamente eines Ehepaares müssen von einem Ehepartner handschriftlich verfasst und jeweils von beiden mit vollem Namen unterschrieben werden. Zudem sollten in jedem Testament Ort und Zeitpunkt angeführt sein.

Ist ein gültiges Testament vorhanden, sollte es umgehend beim Amtsgericht vorgelegt werden. Damit lassen sich viele der möglichen Differenzen im Vorfeld vorbeugen. Normalerweise erben nur die im Testament vorgesehenen Personen. Eine Ausnahme bildet die Pflichtteilsberechtigten — selbst bei anders lautendem Testament steht ihnen ein Anspruch auf einen Pflichtteil zu.

Sollte kein gültiges Testament existieren, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Reihenfolge stellt sich dabei wie folgt dar:

§ 1924 bis § 1929 BGB:
1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel und Urenkel)
2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen/ Nichten)
3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel/Tanten, Cousin/Cousine)
4. Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Großonkel/Großtanten)
und fernere: entferntere Voreltern des Erblassers und deren Nachkommen.

Grundsätzlich sind Schwiegereltern, Stiefkinder, Stiefeltern, angeheiratete Tanten und Onkel von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, da der Erblasser mit ihnen keine gemeinsamen Vorfahren hat. Adoptivkinder hingegen sind ehelichen Kindern gleichgestellt.

ERBSCHAFTSSTEUER

Wie jeder unentgeltliche Eigentums- und Vermögensübergang, unterliegt auch die Erbschaft einer Steuer. Dabei wird nicht etwa das Erbe als ganzes besteuert, sondern jeder der Erben hat den ihm zustehenden Bruchteil für sich zu versteuern. Die Steuerschuld entsteht mit dem Tode des Erblassers und bei Schenkungen unter Lebenden, mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
Die Steuerschuld wird grundsätzlich für den Erben bzw. Vermächtnisnehmer oder Beschenkten fällig. Bei Schenkungen entsteht zusätzlich eine Steuerschuld auf Seiten der Schenker.
Bis zur Auseinandersetzung für die gesamte Erbschaftssteuer, haftet der Nachlass an allen am Erbfall beteiligten Personen. Miterben können zu jeden Zeitpunkt eine Auseinandersetzung beantragen. Danach haftet ein Miterbe mit dem ihm angefallenen Vermögen nicht mehr für die Erbschaftssteuer seiner Miterben.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Pflicht zur Bereitstellung ausreichender Mittel zur Bezahlung der Erbschaftssteuer, können Erben, Testamentvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, sowie Erbschaftsbesitzer zur Haftung herangezogen werden.



Der Inhalt dieser Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich dazu einen Überblick zu verschaffen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Wir empfehlen Ihnen stets Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar einzuholen.

Alles auf einen Blick

Alles auf einen Blick

Nachfolgend fassen wir die Bestattungsvorbereitungen für Sie noch einmal kurz zusammen:

1.1 Todesfall in der Wohnung
  • Arzt verständigen
  • Nach der Leichenschau ärztliche Todesbescheinigung ausstellen lassen
  • Weitere Angehörige benachrichtigen, die helfen können
1.2 Todesfall im Krankenhaus bzw. Pflegeheim
  • Vorsprache in der Verwaltung des Krankenhauses oder Pflegeheimes (dort wird die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt)
2. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
  • Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Räumlichkeiten, gerne besuchen wir Sie auch zu Hause
  • Wir kümmern uns um die Überführung der bzw. des Verstorbenen
3. Klären Sie die wichtigsten Punkte gemeinsam mit uns
  • Erledigung aller Formalitäten (z.B. Kündigung von Versicherungen, Beantragen der Sterbeurkunde beim Standesamt)
  • Bestimmung der Bestattungsform
  • Zeitpunkt und Form der Trauerfeier festsetzen (weltlich oder kirchlich)
  • Terminvereinbarung der Beisetzung
  • Auswahl des Sarges und Ausstattung, bzw. Urnenauswahl
  • Zeitfestlegung einer gewünschten Aufbahrung der verstorbenen Person
  • Festlegung der musikalischen Umrahmung der Trauerfeier
  • Vereinbarung eines Termins für den Besuch des Trauerredners oder Pfarrers
  • Ausarbeitung und Anfertigung der Trauerdrucksachen (Bitte beachten Sie den Anzeigenschluss der jeweiligen Tageszeitung)
4. Friedhofsverwaltung
  • Bestimmung des Ortes und Art der Grabstelle
  • Ggf. Verlängerung eines vorhandenen Grabes
5. Trauerredner / Pfarrer
  • Abstimmung des Trauergottesdienstes bzw. der Traueransprache
6. Blumenhandlung bzw. Gärtnerei
  • Bestellung von Kranz und Blumen, sowie Sarggesteck.
  • Kranzschleifen auswählen und bedrucken lassen
7. Betreuung der Trauergäste
  • Organisation des Trauerkaffees
  • Ggf. Übernachtungsmöglichkeiten für auswärtige Trauergäste organisieren
8. Nachbereitung der Bestattung
  • Entgegennahme der Kondolenzliste und Fotos der Trauerfeier
  • Danksagungen formulieren


Dieser Ablaufplan dient lediglich als Orientierungshilfe und ist keineswegs als einzige Möglichkeit anzusehen.



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Unsere Särge

Vorsorge

Eine Sorge weniger

VORSORGE

Der Tod gehört zum Leben. Wir vergessen das gern, weil wir nicht gerne über seine Endgültigkeit und Konsequenzen nachdenken möchten. Schon im Nachdenken über den Tod verspüren wir ein wenig von der Trauer, der Angst und dem Schmerz, den er mit sich bringt. Wir bestimmen nicht, wie und wann unser Weg endet, aber wir können Vorbereitungen treffen. Wer heute schon an morgen denkt, schließt einen Bestattungsvorsorgevertrag ab.

Haben Sie Mut und nehmen Sie Ihrer Familie eine Sorge ab. Es ist ein gutes Gefühl eine Entscheidung getroffen zu haben, die man lange hinausgezögert hat. So können wir von unseren Lieben Abschied nehmen, wie wir es uns wünschen.

Im Rahmen einer Vorsorgeberatung beantworten wir Ihnen gern die Fragen, die Ihnen ganz konkret auf der Seele liegen, geben Ihnen einen Überblick über Kosten und helfen Ihnen beim Formulieren Ihrer Wünsche bezüglich der Beerdigung.

Kontakt

Kommen Sie gerne auf uns zu

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Talstraße 227 (an der B 39)
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Jürgen Riedel
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